Muss ich als Hersteller auch einen Umweltbeitrag für Matratzen zahlen, die kostenlos an einen Ausstellungsraum geliefert oder über Outlets oder an Mitarbeiter verkauft werden?
Es spielt keine Rolle, ob Matratzen kostenlos oder gegen Bezahlung geliefert werden. In beiden Fällen handelt es sich um Matratzen, die auf den Markt gebracht werden. Sie unterliegen daher einer Abgabe, sofern sie in Belgien verkauft werden.