Ich bin Betreiber eines Online-Marktplatzes
Seit dem 29. März 2025 gelten für Betreiber von Online-Marktplätzen eine Reihe gesetzlicher Verpflichtungen.
- Als Betreiber eines Online-Marktplatzes sind Sie verpflichtet, alle Verkäufer, die über Ihren Online-Marktplatz Matratzen online an private Haushalte oder andere Endnutzer auf den belgischen Markt bringen, schriftlich über ihre Verpflichtungen im Rahmen des Rücknahmesystems zu informieren.
- Darüber hinaus müssen Sie selbst überprüfen, ob diese Verkäufer bei Valumat angeschlossen sind. Sie können dies anhand der Teilnehmerliste auf der Valumat-Website überprüfen oder sich auf der E-Commerce-Plattform von ROUND registrieren. Dort finden Sie diese Informationen ebenfalls.
- Sind die Verkäufer nicht bei Valumat angeschlossen, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie können die Anzahl der Matratzen, die diese Verkäufer auf den Markt gebracht haben, in Ihre Sammelerklärung an Valumat aufnehmen. In diesem Fall müssen Sie Valumat auch eine detaillierte Liste dieser Verkäufer übermitteln.
- Falls Sie dies nicht wünschen, müssen Sie verhindern, dass diese Verkäufer weiterhin Matratzen über Ihre Online-Plattform auf den belgischen Markt bringen.