Ich bin Betreiber eines Online-Marktplatzes

Seit dem 29. März 2025 gelten bestimmte gesetzliche Verpflichtungen für Betreiber von Online-Marktplätzen.

  • Als Betreiber eines Online-Marktplatzes sind Sie verpflichtet, alle Hersteller, die über Ihren Online-Marktplatz Matratzen im Fernabsatz an private Haushalte oder andere Nutzer als private Haushalte in Verkehr bringen, schriftlich über die Pflichten im Rahmen der Annahmeverpflichtung zu informieren.
  • Außerdem müssen Sie selbst überprüfen, ob diese Hersteller bei Valumat angeschlossen sind. Wenn nicht, bestehen zwei Möglichkeiten:
    • Sie können die Meldung der von diesen Herstellern in Verkehr gebrachten Matratzen in Ihre eigene Gesamterklärung an Valumat aufnehmen, oder
    • wenn Sie dies nicht wünschen, müssen Sie verhindern, dass diese Hersteller weiterhin Matratzen über Ihre Online-Plattform in Verkehr bringen.

Wie können Sie sich als Betreiber eines Online-Marktplatzes Valumat anschließen?

Valumat arbeitet derzeit an einem Beitrittsvertrag, der speziell für Betreiber von Marktplätzen vorgesehen ist. Voraussichtlich wird dieser im Herbst 2025 verfügbar sein.

Weitere Fragen

Bleiben Sie nicht mit Ihren Fragen sitzen. Werfen Sie einen Blick auf unsere umfassende Liste häufig gestellter Fragen – vielleicht finden Sie dort die Antwort.

Fragen Sie uns
Weitere Fragen
Wer mag keine Cookies?