Ich bin Betreiber eines Online-Marktplatzes
Seit dem 29. März 2025 gelten bestimmte gesetzliche Verpflichtungen für Betreiber von Online-Marktplätzen.
- Als Betreiber eines Online-Marktplatzes sind Sie verpflichtet, alle Hersteller, die über Ihren Online-Marktplatz Matratzen im Fernabsatz an private Haushalte oder andere Nutzer als private Haushalte in Verkehr bringen, schriftlich über die Pflichten im Rahmen der Annahmeverpflichtung zu informieren.
- Außerdem müssen Sie selbst überprüfen, ob diese Hersteller bei Valumat angeschlossen sind. Wenn nicht, bestehen zwei Möglichkeiten:
- Sie können die Meldung der von diesen Herstellern in Verkehr gebrachten Matratzen in Ihre eigene Gesamterklärung an Valumat aufnehmen, oder
- wenn Sie dies nicht wünschen, müssen Sie verhindern, dass diese Hersteller weiterhin Matratzen über Ihre Online-Plattform in Verkehr bringen.