Ich verkaufe Deckel und Kerne separat. Muss ich dafür einen Beitrag zahlen?

Bezüge und Kerne fallen nicht unter die Definition von Matratzen. Daher muss für diese kein Beitrag entrichtet werden. Es ist die Partei, die eine Matratze aus Bezügen und Kernen zusammenstellt, die die Matratze auf den Markt bringt und somit der Rücknahmepflicht unterliegt und den Beitrag entrichten muss.

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