Muss ich die Umweltabgaben an meine Kunden weitergeben?
Die Teilnehmer am Valumat-System geben den von Valumat festgelegten Beitragab dem 1. Januar 2021 an ihre Kunden weiter. Auf Rechnungen zwischen Gewerbetreibenden (mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, B2B) muss der Beitrag sichtbar auf der Rechnung ausgewiesen werden. Dies kann über eine Textzeile (einschließlich Umweltbeiträge) oder durch ausdrückliche Nennung der Höhe der Umweltbeiträge erfolgen.
Bei Verkäufen an Verbraucher (B2C) ist es nicht erforderlich, diesen Beitrag auf der Rechnung oder Quittung anzugeben, aber es ist erlaubt. Letztendlich ist der Umweltbeitrag im Gesamtpreis der Matratze enthalten und wird vom Verbraucher bezahlt. Der Verbraucher kann über andere Kommunikationsmittel (z. B. Plakate, Preisschilder im Geschäft, Erwähnung in Werbebroschüren usw.) darüber informiert werden, dass sein Gesamtpreis den Umweltbeitrag enthält.
Rechnungsoptionen für B2B:
- pro Rechnungsposition unter Angabe des Betrags
- gruppiert unter Angabe des (Gesamt-)Betrags
- pro Rechnungsposition oder gruppiert unter Angabe „Umweltbeiträge inbegriffen”
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