Wie sieht es mit dem Beitrag für Schlafsofas aus?
Wenn die Füllung ein integraler Bestandteil des Möbelstücks ist und nicht entfernt werden kann, ohne das Möbelstück zu beschädigen und damit seine ursprüngliche Funktion zu beeinträchtigen, gilt diese Füllung nicht als Matratze.
Wenn die Matratze separat vom Möbelstück betrachtet werden kann, herausnehmbar und austauschbar ist, gilt sie als Matratze und es muss ein Beitrag dafür gezahlt werden.