Ich exportiere selbst hergestellte oder importierte Matratzen. Muss ich dafür einen Beitrag an Valumat entrichten?
Nein, Sie müssen hierfür keinen Beitrag an Valumat entrichten. Ihre jährliche Erklärung bezieht sich nur auf die Matratzen, die Sie hergestellt oder importiert haben, um sie auf den belgischen Markt zu bringen.
Unter Exporten versteht man den physischen Versand von Matratzen außerhalb des belgischen Hoheitsgebiets, der zu einer Mehrwertsteuerbefreiung führt, die gemäß Artikel 39 (Lieferungen außerhalb der EU) oder Artikel 39a (innergemeinschaftliche Lieferungen) des Mehrwertsteuergesetzes auf der Rechnung anzugeben ist.