Wenn ein ausländischer Einzelhändler an einen belgischen Verbraucher liefert, unter welche EPR fällt dieser Verkauf, die belgische oder die ausländische?

  • Wenn ein belgischer Verbraucher eine Matratze in einem physischen Geschäft eines Einzelhändlers im Ausland kauft, unterliegt er den Rechtsvorschriften dieses Landes und zahlt daher dort den geltenden EPR-Beitrag. Der ausländische Hersteller unterliegt in Belgien keiner Rücknahmepflicht und zahlt daher keinen Beitrag an Valumat.
  • Wenn der belgische Verbraucher eine Matratze online bei einem ausländischen Händler kauft, unterliegt das ausländische Geschäft aufgrund seiner Verkaufstätigkeiten in Belgien einer Rücknahmepflicht. Es muss dann Valumat beitreten und für die Matratzen, die es auf den belgischen Markt bringt, einen Beitrag an Valumat entrichten.
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